Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Der AUSLAENDER, der die Erlaubnis hat laenger im Koenigreich zu bleiben, muss seinen Wohnsitz alle 90 Tage dem Einwanderungsamt melden. Dieser Antrag des temporaeren Aufenthalts im Koenigreich ist mit dem Formblatt TM 7 vorzulegen.
Der Auslaender hat seinen Wohnsitz vom ersten Tag an zu melden. Jeder AUSLAENDER der diese Meldung nicht vorlegt wird mit einer Geldstrafe bis zu 5.000,oo Baht bestraft und mit einer zusaetzlichen Geldstrafe von 500,oo Baht fuer jeden Tag bis zu dem Tag an dem er die IMMIGRATION entsprechend verstaendigt.

 

Mitteilung der Aufenthalt im Koenigreich mehr als 90 Tagen

1. Der Auslaender macht die Anmeldung persoenlich oder
2. Der Auslaender ermaechtigt eine andere Person, die Anmeldung, vorzunehmen oder
3. Der Auslaender hat die Anmeldung per Einschreiben zu zusenden.
4. Die Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin vorgenommen werden, an dem die Frist von 90 Tagen ablaeuft.
5. Der erste Antrag auf Verlaengerung des Aufenthaltes durch den Auslaender ist gleichbedeutend mit der Bekanntgabe des Aufenthaltes im Koenigreich von mehr als 90 Tagen.


Folgende Bueros akzeptieren die Zustellung:

1. Counter 3, Einwanderungsbehoerde Office, Soi Suanphlu, Bangkok
2. Visa Erweiterungseinheiten, Ratchada Center (VUA)
3. Immigration Bueros im ganzen Land


Die Zustellung durch eingeschriebenen Brief

1. Kopie des Reisepasses alle Seiten (bis zum letzten Einreisestempel in das Koenigreich oder letzten Visavermerk)
2. Kopieren der Ankunft / Abfahrt Card TM. 6 (Vorder-und Rueckseite)
3. Vorherige Meldungen mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (falls vorhanden)
4. Vollstaendig ausgefuellte und unterschriebene Anmeldeformular TM. 47
5. Ruecksendeumschlag mit 5 Baht freimachen und Absender-Adresse des Auslaenders fuer die Ruecksendung der untere Teil der Form TM. 47 durch den zustaendigen Offizier wenn er die Mitteilung erhalten hat. Dieser untere Teil muss als Referenz aufbewahrt werden und fuer die kuenftigen Anmeldungen von mehr als 90 Tage zugesandt werden.
6. Die oben genannten Unterlagen sind per Einschreiben abzusenden und die Quittung des Einschreibens ist von dem Auslaender aufzubewahren.
Schicken Sie den Brief 7 Tage vor dem Verlaengerungsdatum ab.