Visa Farang verheiratet mit Thaifrau

Verlaengerung des Aufenthalts fuer die Familienangehoerigen
(anwendbar nur auf Eltern, Gatten, Kinder oder Kinder des Gatten)
Non-Immigrant Visa (Non-O)


Im Falle dass ein Auslaender mit einer Thaifrau verheiratet ist, muss jeder fuer sich oder zusammen ein Gesamteinkommen von nicht weniger als Baht 40.000 pro Monat haben, ausgenommen davon sind Auslaendern, die in das Koenigreich zogen, bevor dieses Gesetz in Kraft trat und damals schon eine Aufenthaltsgenehmigung
fuer das Koenigreich hatten.

Wenn der Auslaender nicht das oben angefuehrte Mindesteinkommen hat, muss er eine Kontoguthaben in Thailand entweder auf seinen Namen oder auf beide Namen haben, mit einem Guthaben von nicht weniger als Baht 400.000. Dieses Konto muss bereits die vorhergehenden 3 Monate bestanden haben.

Setzen Sie sich mit dem Einwanderungsamt in Verbindung, und reichen sie die folgenden Dokumente ein:

1. Bewerbungsformular (T.M.7)
2. Kopieren Sie den Pass des Bewerbers
3. Kopie des Familien-Verhaeltnis-Beweises. Z.B. gaben Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ausrichtung des legimate Kindes, HaushaltsAufenthaltserlaubnis, Beweis der Kindannahme oder jede moeglichen anderen Beweise aus denen die Berechtigung hervorgeht, oder Regierungsentscheidungen betraf.
4. Beweis der siamesischen Nationalitaet der Eltern des Ehegatten, des Kindes oder des angenommenen Kindes wie Identication Karte, der HaushaltsAufenthaltserlaubnis oder anderen Dokumente durch die die nationale
Zugehoerigkeit bewiesen wird..
5. Im Fall dass ein Auslaender mit einer siamesischen Frau verheiratet ist, wird ein Bestaetigungsschreiben von einer Bank in Thailand benoetigt und eine Kopie des Sparbuches oder des Beweises des Einkommens entweder jedes Einzelnen oder der beider in der Gesamtmenge von nicht weniger als Baht 40.000 pro Monat,
wie Einkommenssteuererklaerung mit dem Empfang, Beweis der Pension, Beweis des Einkommen im Bankkonto.